Koordiniert vorgehen bei Freiflächen-PV-Anlagen

Grundeigentümer sollten Verträge nicht gleich unterschreiben

Seit dem 1. Januar 2023 können Grundstücke entlang von Autobahnen und zweigleisigen Schienentrassen privilegiert mit Freiflächen-PV-Anlagen bebaut werden. Das bedeutet, es ist kein Bebauungsplan dafür mehr notwendig, die Gemeinden haben bei diesen Flächen kein Planungs- und Mitspracherecht. Selbst ein Bauantrag muss nur in den Fällen gestellt werden, wo die Bebauung drei Meter Höhe übersteigt.

Schon in den vergangenen Monaten wurden Grundeigentümer in sonnigen Lagen, nicht nur entlang der Autobahn und Schienentrassen, von Firmen angesprochen, die PV-Anlagen planen und bauen. Diese Gesetzesänderung hat nun einen verstärkten Run auf die betroffenen Grundstücke ausgelöst. Solarplaner versuchen sich mit hohen Pachtangeboten Flächen zu sichern – vielfach höher als mit landwirtschaftlicher Erzeugung zu erzielen wäre. Da ist es verständlich, wenn Flächeneigentümer sich schnell mit langfristigen Pachtverträgen an diese Firmen binden.

„Wir raten dennoch allen Eigentümern, egal in welcher Lage, dazu, erst einmal abzuwarten und sich umzuhören“, empfiehlt der Vorstand der Waldhessischen Energiegenossenschaft. „Etliche Gemeinden im Landkreis versuchen gerade, diese Nachfragen in sinnvolle Bahnen zu lenken, sodass am Ende nicht nur eine Pachtzahlung, sondern möglichst der gesamte Gewinn aus einer solchen Anlage in der betroffenen Gemeinde bleibt.“ Die WEG wirbt bei den Flächeneigentümern darum, diese Bemühungen zu unterstützen, indem vor Unterzeichnung eines Pachtvertrages zunächst die Gemeinde bzw. der Bürgermeister kontaktiert wird.

Auch für Flächen abseits der Bahnstrecken und Autobahnen sollte bei der jeweiligen Gemeindeverwaltung nachgefragt werden, ob es ein Standortkonzept für den Ausbau von Freiflächen-PV gibt, damit die Nutzung von Freiflächen-PV geordnet unter Berücksichtigung der verschiedenen Interessen erfolgen kann und bestmöglich zur Förderung des Gemeinwohls beiträgt.

So vermeidet man auch, dass bei konkurrierenden Pachtangeboten mehrere Anbieter Verträge für das gleiche Areal abschließen und die Projekte sich gegenseitig blockieren. In diesem Fall haben die Eigentümer das Nachsehen. „Eine gemeindliche Gesamtplanung hat viele weitere Vorteile“, erläutert Martina Selzer vom Vorstand der WEG. „Die Flächen können möglichst schonend und im Interesse des Artenschutzes oder einer weiteren landwirtschaftlichen Nutzung entwickelt werden, im Idealfall lassen sich die Interessen der Landwirtschaft und des Naturschutzes unter einen Hut bringen.“ In jedem Fall können aber die Bürger vor Ort angemessen finanziell beteiligt werden, anders als bei einer Projektierung „von außen“, bei der dies meist nicht angeboten wird. „Es ist wichtig für den Dorffrieden, dass nicht nur einige wenige von diesen Anlagen profitieren, sondern dass alle, die dies wollen, sich daran beteiligen können!“ Die WEG steht für weitere Beratung gern zur Verfügung: Tel. 0177-5101494.