Für Solarparks in Bürgerhand

WEG setzt sich für flächenverträgliche Energiewende ein

Aufgrund der geplanten Veränderungen im EEG steigt die Nachfrage nach Flächen für den Bau von Solarparks. Es häufen sich die Pachtanfragen an Flächeneigentümer ebenso wie die Gespräche mit Bürgermeistern in Sachen Flächenneuplanung.

„Um die Energiewende zu schaffen und auch möglichst schnell möglichst unabhängig von Energielieferungen aus dem Ausland zu werden, kommen wir um den Bau von Freiflächen-PV-Anlagen nicht herum“, meint der Vorstand der Waldhessischen Energiegenossenschaft dazu. „Doch sollten dazu möglichst wenig landwirtschaftliche Flächen geopfert werden! Der Druck auf die Landwirtschaft ist ohnehin durch die Entwicklung von neuen Gewerbeflächen schon sehr groß, und weitere Flächenverluste der Nahrungsmittelproduktion können wir uns nicht leisten.“

Auch die PV-Freiflächenanlage der Waldhessischen Energiegenossenschaft eG wurde etliche Jahre von Schafen beweidet.

Aus Sicht der WEG sollten Kommunen daher ihre Planungshoheit viel stärker nutzen, um zunächst einmal sicherzustellen, dass jedes neue Gebäude auch für die maximale Stromerzeugung genutzt wird. „Viel zu viele Flächen wurden in der Vergangenheit bebaut – gerade für große Logistikhallen – ohne dass die Dächer verbindlich für PV-Anlangen genutzt werden mussten.“

Darüber hinaus hat es jede einzelne Gemeinde selbst in der Hand, ob man beliebigen Investoren die gewünschten Flächen zu den gewünschten Konditionen beplant und damit Handlungsspielraum für die nächsten Jahrzehnte aus der Hand gibt. Oder ob man jetzt eine Gesamtplanung für das jeweilige Gemeindegebiet unternimmt, mit der ein Interessenausgleich gelingt, weil einige Grundbedingungen erfüllt werden: Keine hochwertigen Ackerflächen für PV-Anlagen, Mehrwert für den Artenschutz vor Ort einfordern, Bürgerbeteiligung anbieten. Mit dieser Planung wäre die maximale Flächengröße verbindlich festgelegt. Eine Doppelnutzung zumindest als Weideland ist verbindlich im Rahmen der Planung zu prüfen und möglichst umzusetzen. Freiflächenanlagen sollten bevorzugt auf Flächen mit geringem landwirtschaftlichem Ertragspotenzial errichtet werden, z. B. in Hanglagen, bei geringer Bodenqualität, oder auf ehemaligen Auffüll- oder Deponieflächen.

Einzelne dieser Bausteine werden teilweise schon in neueren Planungen berücksichtigt, umso wichtiger ist es, einen Unterbietungswettbewerb zwischen den Gemeinden zu verhindern. „Eine Flächenplanung für Solarparks im Einvernehmen mit Bürgerschaft, Landwirtschaft und Naturschutz gelingt nur, wenn die Gemeinden das Heft in der Hand behalten“, meint der WEG-Vorstand dazu. „Die WEG ist gerne zu Gesprächen bereit, wie dies gelingen kann, und bietet an, diese Projekte gemeinsam mit den Kommunen zu entwickeln.“